Bayer Vital informiert

Alle Xarelto®-Packungen sind voll erstattungsfähig

Der Gerinnungshemmer Xarelto® (Wirkstoff Rivaroxaban) ist in verschiedenen Dosierungen mit jeweils unterschiedlichen Packungsgrößen verfügbar. Unter den erhältlichen Packungen befinden sich mehrere, die kein Normkennzeichen tragen:

  • Xarelto® 2,5 mg 30 St.
  • Xarelto® 10 mg 5 St.
  • Xarelto® 15 mg 14 St. und 42 St.
  • Xarelto® 20 mg 14 St.

Ein Blick in die Packungsgrößenverordnung zeigt, dass ihre Menge jeweils zwischen zwei Normbereiche bzw. in einem Fall (Xarelto® 10 mg 5 St.) unter den N1-Bereich fällt.

Einordnung von Rivaroxaban in die PackungsV (abgeteilte orale Darreichungsformen, Angaben in Stück):

  • 2,5 mg: N1: 16–24, N2: 54–66, N3: 190–200; Nmax: 200
  • ≥10 mg: N1: 8–12, N2: 27–33, N3: 95–100; Nmax: 100

Gemäß Rahmenvertrag § 6 (2) ist eine Abgabe auf eine Stückzahlverordnung damit zulässig:

„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“

Fazit: Alle Xarelto®-Packungen sind voll erstattungsfähig und können zulasten der GKV abgegeben werden.

Abgabehilfe zum Download

Weitere Hilfestellung für eine retaxsichere Rezeptbelieferung gibt eine aktuelle Abgabehilfe zu Xarelto®. Hier finden Sie auch Hinweise zur Belieferung von Mehrfachverordnungen sowie zur Abgabe des Originals vs. Importarzneimittel.

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