Alle Xarelto®-Packungen sind voll erstattungsfähigDer Gerinnungshemmer Xarelto® (Wirkstoff Rivaroxaban) ist in verschiedenen Dosierungen mit jeweils unterschiedlichen Packungsgrößen verfügbar. Unter den erhältlichen Packungen befinden sich mehrere, die kein Normkennzeichen tragen:
Ein Blick in die Packungsgrößenverordnung zeigt, dass ihre Menge jeweils zwischen zwei Normbereiche bzw. in einem Fall (Xarelto® 10 mg 5 St.) unter den N1-Bereich fällt. Einordnung von Rivaroxaban in die PackungsV (abgeteilte orale Darreichungsformen, Angaben in Stück):
Gemäß Rahmenvertrag § 6 (2) ist eine Abgabe auf eine Stückzahlverordnung damit zulässig: „Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“ Fazit: Alle Xarelto®-Packungen sind voll erstattungsfähig und können zulasten der GKV abgegeben werden. Abgabehilfe zum Download Weitere Hilfestellung für eine retaxsichere Rezeptbelieferung gibt eine aktuelle Abgabehilfe zu Xarelto®. Hier finden Sie auch Hinweise zur Belieferung von Mehrfachverordnungen sowie zur Abgabe des Originals vs. Importarzneimittel.
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