Tagesfrage Nr. 2: „Xyrem Einordnung Packungsgrößenverordnung“
Frage:
Uns liegt folgende Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse (IK: 101577500) vor:
„2 x ! Xyrem 500 mg/ml Lsg. z. Einn. LOE N1 180 ml“ Trotz Besprechung im Apothekenteam sind wir uns nicht sicher, ob wir diese Verordnung beliefern dürfen. Welche Normbereiche gelten für das Arzneimittel? Können zwei Packungen abgegeben werden?
Antwort:
Das Arzneimittel Xyrem wird wahrscheinlich der Arzneimittelgruppe „Psychopharmaka“ zugeordnet, unter ...
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