Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problema­tische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor.

Tagesfrage Nr. 1: „Naproxen laut Packungsverordnung“

Frage:
Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung für ein 12-jähriges Kind:
„Naproxen ratio Schmerztabl. Fta 5 x 20 St. !!!!“

Können wir diese Verordnung mit 100 Tabletten, also 5 x 20 St. beliefern? Laut Packungsgrößeneinteilung „N3 bei Analgetika = 50 St.“ sind 100 St. eine Vielfachverordnung von N3 (50 St.) - ergo könnten wir es beliefern – oder haben wir etwas übersehen? Eine 50er Packung ist nicht im Handel.

Zusätzlich ist uns aufgefallen: Warum ist Togal Naproxen 200 mg 20 St. mit N1 eingestuft und Naproxen 20 St. von Ratiopharm ohne N-Bezeichnung?
Antwort:
Nach der Einteilung als Analgetikum ist die verordnete Menge tatsächlich ein Vielfaches der Nmax (hier: 50 St.). Und da der Arzt auch mit den Ausrufezeichen diese Menge ausdrücklich bestätigt hat ...


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