Medtronic informiert

Hilfsmittelvertrag der Barmer GEK: Wie Versicherte Medtronic Verbrauchsmaterial erhalten

Die Barmer GEK hat mit dem Deutschen Apothekerverband einen Hilfsmittelvertrag für Insulinpumpenzubehör ausgehandelt. In der Folge können Apotheken, die dem Vertrag nicht beigetreten sind, ab dem 01.07.2015 Hilfsmittelrezepte mit Insulinpumpenzubehör für Barmer-GEK-Versicherte nicht mehr abrechnen.

Patienteninformation in der Apotheke

Die Anwender einer MiniMed®-Insulinpumpe kann die Apotheke, sofern sie dem Hilfsmittelvertrag der Barmer GEK nicht beigetreten ist, dennoch informieren, wie sie ihr Medtronic Verbrauchsmaterial weiterhin beziehen können.

Entweder die Apotheke sendet das Rezept mittels angeforderter Freiumschläge an Medtronic oder sie informiert den Patienten, dass er das Verbrauchsmaterial direkt beim Hersteller beziehen kann.

Kostenlose Patienteninformation zum Ausdrucken

Die Patienteninformation ist ein Leitfaden für Versicherte der Barmer GEK, wie sie ihr Insulinpumpenzubehör über den Hersteller Medtronic beziehen können, wenn ihre Apotheke dem Hilfsmittelvertrag für Insulinpumpenzubehör der Barmer GEK nicht beigetreten ist.

Außerdem enthält sie nützliche Tipps für Anwender einer MiniMed®-Insulinpumpe.

» Hier können Sie sich die Patienteninformation kostenlos herunterladen

» Hier finden Sie das Fax-Formular zur Bestellung von Freiumschlägen