In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „Movicol: Arzneimittel vs. Medizinprodukt“
Frage:
Verordnet auf einem Rezept zulasten der BKK Essanelle (IK: 104239915) ist:
Movicol Aromafrei 50 St. N3 (Arzneimittel) Die Kundin wollte aber Movicol nur mit Aroma. Abgegeben wurde also „Movicol Beutel 50 St.“ von Norgine (Medizinprodukt). Verordnet war der Definition nach ein Arzneimittel, abgegeben wurde aber ein Medizinprodukt. Ist ein solcher Austausch überhaupt erlaubt, oder müssen wir mit einer Retaxation rechnen und sollten uns daher vom Arzt ein neues Rezept ausstellen lassen?
Antwort:
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Bei Macrogol-Verordnungen ist immer darauf zu achten, was verordnet ist: ...
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