Tagesfrage Nr. 2: „Packungsgrößentausch bei Aknenormin“
Frage:
Wir benötigen Hilfe bei folgender Verordnung:
Zulasten der Audi BKK wurden für eine Patientin (geb. 1974) „Aknenormin 20 mg N2 50 St.“ verordnet. Rabattartikel ist allerdings die Packung mit 60 St. Die Patientin erklärte uns, dass sie dieses Medikament bzw. diese Menge schon des Öfteren aus anderen Apotheken ohne Probleme erhalten hätte, auch ihr Arzt hat dem ausdrücklich zugestimmt. Gibt es denn, außer den bekannten Abgabebestimmungen, noch andere Ausnahmen, die eine Versorgung mit der 60-St.-Packung ermöglichen?
Antwort:
Nach Rahmenvertrag § 4 (1c) sind Mengen innerhalb eines Normbereiches ...
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