Tagesfrage Nr. 2: „Auswahl unter Rabattartikeln“
Frage:
Wir haben folgende Verordnung vorliegen:
Krankenkasse: Barmer GEK „Pregabalin 1A Pharma 300 mg 100 Stück N3“ Dem Patienten wurde bisher Lyrica in gleicher Stärke und Menge verordnet. Dieses erscheint auch als Rabatt-Arzneimittel. Gilt in solch einem Fall auch der Preisanker, den der Arzt mit 1A-Pharma setzt oder kann man ohne drohende Retaxation auch das deutlich teurere ebenfalls rabattierte Lyrica abgeben?
Antwort:
Unter mehreren Rabattartikeln kann die Apotheke nach Rahmenvertrag § 4 (2) frei wählen: ...
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