Tagesfrage Nr. 2: „Substitution Fentanyl-Pflaster“
Frage:
Können Sie bei folgendem Rezept einen Fehler finden? Unser Rechenzentrum warnte vor einer Verletzung des Rabattvertrags, deshalb möchten wir das Rezept erneut prüfen:
Krankenkasse DAK Gesundheit Verordnung (BtM-Rezept): „Fentanyl 1A Pharma 25 µg/h Matr 5,78 mg/Pfl 5 St. N1 Dosierung gemäß schriftlicher Anweisung“ Abgegeben haben wir das – laut EDV aut-idem-konforme – Präparat von Hexal (Fentanyl Hexal Mat 25 µg/h 5 St.). Ein Rabattvertrag wurde nicht angezeigt!
Antwort:
Ein Rabattvertrag war ausgehend vom verordneten Fentanyl-Pflaster von 1A-Pharma ...
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