Vertragsarztstempel – Schonfrist gilt nun auch für fast alle PrimärkassenDer vdek und der DAV haben sich bereits Anfang Juli darauf verständigt, dass es für eine Übergangszeit von 3 Monaten keine Retaxationen aufgrund von fehlenden oder unvollständigen Angaben im Vertragsarztstempel geben wird (Änderung der AMVV zum 01.07.2015 – zusätzliche Angabe des Vornamens und der Telefonnummer). Für folgende Kassen gilt die 3-monatige Schonfrist:
Services des DeutschenApothekenPortals Die häufigsten und wichtigsten Fragen zu den Änderungen im Vertragsarztstempel seit dem 01.07.2015 hat das DeutscheApothekenPortal für Sie zusammengefasst. » Hier geht’s zu den FAQ zur Änderung des Vertragsarztstempels Nutzen Sie die Arztinformation des DeutschenApothekenPortals, um den Arzt über die Änderungen zu informieren und Ihre Rezeptänderungswünsche zu übermitteln. » Hier geht’s zur Arztinformation zur Änderung des Vertragsarztstempels |