In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „Einordnung Aldara in die PackungsV“
Frage:
Wir haben folgende Verordnung:
„3 x Aldara Creme à 24 Stück“ Wir kommen hier mit der Einteilung in die PackungsV anhand der angegebenen Stückzahl nicht zurecht. Was dürfen wir auf dieses Rezept abgeben? Und ist ein Vermerk „Menge ärztlich begründet“ nötig?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Die Einteilung in die PackungsV ergibt sich hier aus der pro Beutel enthaltenen ...
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