Medtronic informiert

Seit dem 01. Juli: Hilfsmittelvertrag der Barmer GEK für Insulinpumpenzubehör

Die Barmer GEK hat mit dem Deutschen Apothekerverband einen Hilfsmittelvertrag zur Belieferung von Insulinpumpenzubehör abgeschlossen. Für Apotheken bedeutet dies, dass sie Versicherte der Barmer GEK nur nach Vertragsbeitritt weiterhin mit Insulinpumpenzubehör versorgen können.

Wie Versicherte Medtronic Verbrauchsmaterial erhalten

Wie Anwender einer MiniMed®-Insulinpumpe Medtronic Verbrauchsmaterial erhalten, wenn ihre Apotheke dem Vertrag nicht beigetreten ist, können Sie HIER nachlesen:

» Patienteninformation für Anwender einer MiniMed®-Insulinpumpe

» Bestellfax für Freiumschläge