Abgabe des Biologicals Remicade®Remicade® mit dem Wirkstoff Infliximab ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel („Biological“), das bereits seit 1999 in Deutschland vertrieben wird. Aufgrund des Patentablaufs können seit Februar 2015 Nachahmerpräparate anderer Hersteller, sog. „Biosimilars“, auf den Markt gebracht werden. Bis jetzt sind zwei Präparate – Remsima® und Inflectra® – erhältlich. Daneben gibt es zu Remicade® eine Reihe von Importen. Bei der Rezeptbelieferung stellt sich somit die Frage, ob das Original Remicade®, ein Import oder ein Biosimilar abzugeben ist. Abgabe Remicade® vs. BiosimilarBiotechnologisch hergestellte Arzneimittel dürfen selbstständig in der Apotheke nur dann ausgetauscht werden, wenn sie sich in ihren Ausgangsstoffen, wie z. B. in der verwendeten Zelllinie, und Herstellungsprozessen nicht unterscheiden. Außerdem müssen sie in Anlage 1 des Rahmenvertrags als wirkstoffgleich gelistet sein. Dies trifft für Inflectra® und Remsima® zu.1 Die beiden Präparate wurden zwar bezugnehmend auf Remicade® zugelassen, werden aber auf Grundlage anderer Zelllinien und in einem eigenen Verfahren hergestellt. Aus diesem Grund gelten sie als wirkstoffähnlich und nicht als wirkstoffgleich mit Remicade® – ein Austausch von Remicade® gegen ein Biosimilar ist in der Apotheke demnach nicht angezeigt.1,2 Abgabe von Importen?Ist das Originalpräparat Remicade® von MSD verordnet, ist ein Austausch gegen einen Import grundsätzlich erlaubt, aber je nach aktuell erfüllter Importquote nicht unbedingt notwendig. Achtung: Ist das Original für die betreffende Krankenkasse rabattiert, ist dieses vorrangig abzugeben. Das gilt auch, wenn ein nicht rabattierter Import namentlich verordnet ist.3 Abgabehilfe zum DownloadWeitere Hilfestellung bei der Abgabe von Remicade® bietet eine aktuelle Abgabehilfe, die Sie kostenlos herunterladen können. » Zum Download der Abgabehilfe
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