Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen. In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Heute: AntidepressivaAntidepressiva werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Ist der Patient auf eine bestimmte Dosis eingestellt, kann ein Wechsel auf ein anderes Präparat aufgrund der zulässigen Unterschiede in der Bioverfügbarkeit zu einer Verschiebung des Plasmaspiegels führen. |