In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „ Stückelung Betaferon“
Frage:
Wir haben ein Rezept zulasten der Krankenkasse AOK NordOst bekommen. Verordnet sind:
„3 x ! Betaferon 250 Gerke Pulver LSM 15 St. N2“ Klar ist für uns, dass wir nicht mit drei 15er-Packungen stückeln, sondern gleich eine große Packung abgeben, die dann einer N3 entspricht. Nun haben wir aber gesehen, dass es auch Packungen mit 3 x 14 St. gibt, die dann aber nicht in den N3-Bereich fallen und damit nicht automatisch austauschbar sind. Hier ist das Original von Bayer Rabattartikel für die AOK NordOst. Was dürfen wir nun retaxsicher abgeben, 3 x einen 15er-Import oder den Rabattartikel mit 3 x 14 Stück?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Nach Rahmenvertrag § 4 Abs. 1 darf ein Rabattartikel nur innerhalb ...
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