Portal-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

Tagesfrage Nr. 2: „Fragen zu Reimporten“

Frage:
Wir haben noch ein paar Fragen zum Thema "Reimporte" :

1) Wenn ein Reimport rezeptiert ist (kein Aut-idem-Kreuz), dieser jedoch teurer als das Original ist, muss dann bei Austausch das Kennzeichen "Reimport nicht verfügbar" gesetzt werden? Was können/müssen wir abgeben?

2) Falls ein Original im dringenden Fall abgegeben wird: muss hier das Kennzeichen "Reimport nicht verfügbar" gesetzt werden, kombiniert, z. B. mit dem handschriftlichen Hinweis "Cito"? Und muss der Arzt tatsächlich sein Einverständnis geben und auf dem Rezept dokumentieren?

3) Sollten teurere Originale, falls es Reimporte gibt, welche nicht lieferbar sind, jeweils mit dem Kennzeichen "Reimport nicht verfügbar" versehen werden um ggf. Retaxationen zu vermeiden? Ist hier dann noch eine handschriftliche Begründung zusätzlich anzubringen?
Antwort:
Zu 1): Streng nach Rahmenvertrag dürfen Sie das namentlich verordnete Präparat ...


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