Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problema­tische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor.

Tagesfrage Nr. 1: „BtM-Abgabe ohne BtM-Rezept?“

Frage:
Wir haben eine Frage zur Vorgehensweise bei der Nachlieferung von verschüttetem Amfetaminsulfat-Saft.

Der Kunde hat mittwochs Amfetaminsulfat-Saft NRF 22.4 von uns hergestellt bekommen. Auf dem Heimweg ist ihm anscheinend die Flasche ausgelaufen.
Dies hat er leider erst zwei Tage später reklamiert.

Brauchen wir nun grundsätzlich ein neues Rezept von der Arztpraxis oder ist eine Abgabe von verschüttetem BtM-Saft theoretisch auch ohne neues Rezept möglich?
Antwort:
Ohne BtM-Verordnung dürfen Sie kein BtM abgeben! Auch ein verschüttetes BtM muss vom Arzt ...


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