Hinweise zur Abgabe von Extavia®Extavia® mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel, das als Basistherapeutikum zur Therapie der Multiplen Sklerose (MS) eingesetzt wird. Durch Einführung einer neuen zusätzlichen Packungsgröße mit 42 Stück ist Extavia® seit dem 01.06.2015 in drei verschiedenen Packungsgrößen erhältlich:
Neue Packungsgröße ist voll erstattungsfähigDie neue Packungsgröße mit 42 Stück hat keine Normgröße, da die Stückzahl zwischen zwei Normbereichen liegt. Dennoch ist sie voll erstattungsfähig zulasten der GKV, da die Nmax (hier = 45 St.) nicht überschritten wird. Voraussetzung für die Erstattung ist die Angabe der Stückzahl auf der Verordnung. Extavia® und RabattverträgeWichtig bei der Rezeptbelieferung ist die Beachtung der bestehenden Rabattverträge. Erhält die Apotheke beispielsweise eine Verordnung über Betaferon® 42 Stück zulasten der AOK-Niedersachsen, werden in der Apothekensoftware verschiedene Abgabealternativen angezeigt:
Einziger Rabattartikel für die betreffende Krankenkasse ist Extavia® von Novartis Pharma (Kennzeichen %), das damit vorrangig abzugeben ist. Bei Nichtabgabe des Rabattarzneimittels ohne entsprechende Begründung droht der Apotheke eine Null-Retaxation. Hinweis: Durch Inkrafttreten neuer AOK-Rabattverträge am 01.06.2015 steht Extavia® jetzt in vielen Regionen als vorrangige Abgabeoption zur Verfügung – insbesondere durch die neuen Rabattverträge der AOK Hessen, AOK Plus, AOK Sachsen-Anhalt, AOK Bremen/Bremerhaven und AOK Niedersachsen.
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