Tagesfrage Nr. 2: „Rezeptänderung durch die Apotheke“
Frage:
Ein Patient bekam vom Vertretungsarzt Ramipril 2,5 mg verordnet. In der Apotheke stellten wir zusammen fest, dass die Vertretung die falsche Stärke (er hatte eine alte Packung als Muster mit 5 mg dabei) verordnet hatte.
Kurzfristig war der Arzt nicht erreichbar. Dürfen wir "eigenmächtig" die Stärke ändern, da ja ein erkennbarer Irrtum vorliegt? Falls ja, wo ist das geregelt?
Antwort:
Was die Apotheke ändern und ergänzen darf, haben wir in der Arbeitshilfe Nr. 24 für Rezepte der Ersatzkassen zusammengestellt ...
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