Tagesfrage Nr. 2: „Abrechnung Fycompa-Import“
Frage:
Wir haben eine Verordnung über „Fycompa 8 mg 3 x 28 Stück“ zulasten der Daimler BKK. Da das Medikament aus der Schweiz importiert wird, aber in Deutschland nur noch für Ausnahmefälle verkehrsfähig ist, wird es kostenlos zur Verfügung gestellt. Es entstehen uns aber Porto-, Zollkosten und Arbeitsaufwand. Wie ist das Rezept korrekt zu bedrucken und welche Kosten können wir geltend machen?
Antwort:
Dazu ist uns Folgendes bekannt: Dem Präparat liegen zwei Rechnungen bei. Zum einen ...
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