Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problema­tische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor.

Tagesfrage Nr. 1: „Rezeptbedruckung mit welchem Datum?“

Frage:
Bei uns tritt immer wieder folgendes Problem auf: Wenn ein Rezept vom Arzt geändert werden muss, geben wir dem Patienten das Medikament mit, sobald wir das telefonische „Okay“ von der Arztpraxis erhalten haben. Es kann aber ein paar Tage dauern, bis der Arzt die Verordnung schriftlich korrigiert, gegenzeichnet und mit dem Tagesdatum versieht. Welches „Abgabedatum“ dürfen/müssen wir für die Rezeptbedruckung verwenden?

Aktuell haben wir eine Retaxation von der AOK Rheinland/Hamburg erhalten, da Ausstellungsdatum und Änderungsdatum zu weit auseinander lagen. Wir hatten das Rezept mit dem Datum nach der erfolgten Änderung bedruckt. Dadurch war die Monatsfrist überschritten. Hätten wir das Datum der ersten Rezeptvorlage bei uns für die Bedruckung beibehalten dürfen?
Antwort:
Wurde die Änderung des AOK-Rezeptes innerhalb einer Frist von ...


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