AKTUELLER RETAXFALL

Verweigerung einer Rezeptänderung trifft letztlich die Patienten

Verweigerungen von erforderlichen Rezept­änderungen beziehungs­weise -ergänzungen oder auch von Nachweisen (beispielsweise über eine Nicht­liefer­barkeit) sowohl durch Hersteller als auch durch Arzt­praxen gehören leider zum Alltag jeder Apotheke.
Keinem Apotheken­mitarbeiter macht es Freude, wegen gesetzlich oder vertraglich erforderlichen Rezept­änderungen in der Arzt­praxis vorstellig zu werden. Davon abgesehen kostet das Arbeits­zeit und Geld – was keine Kranken­kasse erstattet. Umso ärgerlicher ist es, wenn Apotheken­mitarbeiter gar nicht erst zum Verordner vorgelassen werden, sondern telefonisch oder persönlich mit der pauschalen Begründung „Wir ändern grundsätzlich keine Rezepte“ abgewiesen werden.

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