AKTUELLER RETAXFALL
Verweigerung einer Rezeptänderung trifft letztlich die Patienten
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Verweigerungen von erforderlichen Rezeptänderungen beziehungsweise -ergänzungen oder auch von Nachweisen (beispielsweise über eine Nichtlieferbarkeit) sowohl durch Hersteller als auch durch Arztpraxen gehören leider zum Alltag jeder Apotheke.
Keinem Apothekenmitarbeiter macht es Freude, wegen gesetzlich oder vertraglich erforderlichen Rezeptänderungen in der Arztpraxis vorstellig zu werden. Davon abgesehen kostet das Arbeitszeit und Geld – was keine Krankenkasse erstattet. Umso ärgerlicher ist es, wenn Apothekenmitarbeiter gar nicht erst zum Verordner vorgelassen werden, sondern telefonisch oder persönlich mit der pauschalen Begründung „Wir ändern grundsätzlich keine Rezepte“ abgewiesen werden.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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