Zu unserem Beitrag von letzter Woche (28.06.2018) „Mehrfachverordnung: Therapiefeindlich aber retaxfreundlich“ haben wir zahlreiche Rückmeldungen aus den Apotheken erhalten, die ebenso wie die täglichen „normalen“ Retaxmitteilungen zeigen, wie dringend hier endlich eine bundesweite, praktikable und retaxsichere Vereinbarung erforderlich ist.
Lassen Sie mich nur ein weiteres Beispiel herausgreifen, welches sehr anschaulich zeigt, wie therapiewidrig und retaxgefährdend die gegenwärtigen Teilregelungen im § 6 Rahmenvertrag sind:
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