Apothekenmitarbeiter und insbesondere die stets aktuell informierten Mitglieder des DAP Forums und Leser der DAP Newsletter können es fast nicht mehr hören:
„Nicht jede Rabattarznei kann, darf oder muss vorrangig abgegeben werden!“
Daher stellt sich die Frage: Weshalb ist es eigentlich für manche Rezeptprüfer, deren tägliche Arbeit in der Kontrolle vertragsgemäßer Arzneimittelversorgung besteht, so schwer, diese allgemeine Feststellung sorgfältig gemäß der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zu prüfen, bevor man unberechtigte Retaxationen auf den Weg bringt?
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