AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 44

Orale Notfallkontrazeptiva

Beratung und Erstattungs­fähigkeit

Seit März 2015 gibt es die „Pille danach“ ohne Rezept und seitdem tragen Apotheker/innen eine noch größere Verantwortung, wenn sie Patientinnen zu diesem Thema beraten. Zwar gibt es eine Handlungs­empfehlung der Bundes­apotheker­kammer zur rezeptfreien Abgabe von Notfall­kontra­zeptiva, trotzdem ergeben sich immer wieder neue Fragen, beispielsweise nach der Erstattungs­fähigkeit der „Pille danach“, wenn sie auf Rezept verordnet wird.

Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie im Schwer­punkt­beitrag im aktuellen DAP Dialog 44.

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