Teil 2: Ärztliche Verordnungssoftware – die monatliche Aktualisierung
Im ersten Teil unserer Sicht auf die seit dem 1. April 2018 gültigen Bestimmungen für die ärztliche Verordnungssoftware mussten wir über die unzureichende Umsetzung der neuen Pflicht zum Auftragen der PZN berichten. Aus Sicht der Apotheke ebenso wichtig ist die zeitgleich eingeführte Verpflichtung zur monatlichen Aktualisierung der ärztlichen Verordnungssoftware.
Hierzu teilte die vertragsschließende Kassenärztliche Bundesvereinigung den Ärzten bereits im Januar mit:
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