AKTUELLER RETAXFALL

Teil 2: Ärztliche Verordnungssoftware – die monatliche Aktualisierung

Im ersten Teil unserer Sicht auf die seit dem 1. April 2018 gültigen Bestim­mungen für die ärztliche Verordnungs­software mussten wir über die unzureichende Umsetzung der neuen Pflicht zum Auftragen der PZN berichten. Aus Sicht der Apotheke ebenso wichtig ist die zeitgleich einge­führte Verpflichtung zur monatlichen Aktualisierung der ärztlichen Verordnungs­software.

Hierzu teilte die vertrags­schließende Kassen­ärztliche Bundes­vereinigung den Ärzten bereits im Januar mit:

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