AKTUELLER RETAXFALL

Gelistetes Medizinprodukt retaxiert?

Wir alle wissen, dass Medizin­produkte unter anderem nur dann von den Kranken­kassen erstattet werden, wenn diese in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) der verordnungs­fähigen Medizin­produkte gelistet sind.

Die Liste der „Verordnungs­fähigen Medizin­produkte“ finden Sie auch im DeutschenApothekenPortal.

Nun reicht es aber offenbar auch nicht mehr aus, vor der Abgabe einen Blick in die Anlage V zu werfen, denn auch hier lauern Retax­fallen, wie die nach­folgende Retaxation zeigt:

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