Unter Hilfsbereitschaft versteht man die zwischenmenschliche Bereitschaft anderen zu helfen, ohne dass man dafür eine Gegenleistung oder eine Vergütung verlangt. Dass manche Krankenkassen bisweilen auch Hilfsmittelversorgungen unter diesem Begriff verbuchen, indem sie der Apotheke jede Erstattung verweigern, wenn keine ausdrückliche Liefervereinbarung existiert, ist leider zur Genüge bekannt.
Dies führt jedoch immer wieder zu Versorgungen, in denen sich die Apotheke zwischen der menschlich erforderlichen Hilfsbereitschaft und den formal erforderlichen bürokratisch Vorgaben entscheiden muss – wohl wissend, dass sie bei einer Entscheidung zum Wohle des Patienten gegebenenfalls eine Notfallversorgung aus eigener Tasche bezahlen muss.