AKTUELLER RETAXFALL

Keine Antwort auf mehrfache Bitte um Retaxbegründung

Wird einem Kaufmann die Erstattung seiner Rechnung ohne nähere Begründung verweigert, so wird er sich an den Zahlungs­pflichtigen wenden und um eine nach­voll­ziehbare Begründung bitten, sodass nach deren Eintreffen die Ange­legenheit einvernehmlich geklärt werden kann.

Auch wir Apotheken­leiter und Apotheken­leiterinnen sind eingetragene Kauf­leute, aber dass für uns in Retax­verfahren häufig andere Umgangs­regeln angewandt werden, mussten wir schon häufiger berichten.

So auch bei nach­folgender Retaxation …

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

» Lesen Sie weiter