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Wird einem Kaufmann die Erstattung seiner Rechnung ohne nähere Begründung verweigert, so wird er sich an den Zahlungspflichtigen wenden und um eine nachvollziehbare Begründung bitten, sodass nach deren Eintreffen die Angelegenheit einvernehmlich geklärt werden kann.
Auch wir Apothekenleiter und Apothekenleiterinnen sind eingetragene Kaufleute, aber dass für uns in Retaxverfahren häufig andere Umgangsregeln angewandt werden, mussten wir schon häufiger berichten.
So auch bei nachfolgender Retaxation …
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