DAIICHI SANKYO INFORMIERT

Antithrombotika Efient® und Lixiana®*:
Herstellerneutrale Verordnung = Originalverordnung

Im Bereich Original vs. Import kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bei der Rezeptbelieferung, z. B. wenn auf dem Rezept nur der Produktname angegeben ist (= herstellerneutrale Verordnung).
Handelt es sich in dem Fall um eine Originalverordnung oder ist vom günstigsten Import auszugehen?

Rezeptbeispiel:

Ist der Produktname (Efient®) auf dem Rezept angegeben, aber kein Hersteller bzw. Importeur genannt, so ist von einer Verordnung des Originals auszugehen. D. h. das Original ist die Preisgrenze (bezogen auf den VK–A-Rabatt).1

➔ Die Abgabe des Originals ist also prinzipiell möglich.

Keine 15/15-Importe zu Efient® 10 mg und Lixiana® 30/60 mg

Da alle Lixiana®-Importe der Wirkstärken 30 mg/60 mg und Efient®-Importe der Wirkstärke 10 mg aktuell nicht die „15/15-Regel“ erfüllen, da sie weder mindestens 15 Euro noch 15 Prozent günstiger als das Original sind, trägt die Abgabe eines Imports auch nicht zur Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsreserve („Importquote“) bei.2,3

Hinweis: Rabattbegünstigte Arzneimittel sind vorrangig abzugeben.3

Neue Abgabehilfe zu Efient®

Weitere Hilfestellung bei der Rezeptbelieferung bietet eine aktuelle Abgabehilfe zu Efient® mit den folgenden Themen:

  • Informationen zu Efient®
  • Original vs. Import
  • Einteilung der Normbereiche in die Packungsgrößenverordnung
  • Mehrfachverordnungen und Stückelungen

» Zur Abgabehilfe Efient®

Daiichi Sankyo: Langjährige Erfahrung im Bereich Antithrombotika

Im Bereich thrombotischer Erkrankungen blickt Daiichi Sankyo bereits auf eine mehr als 50-jährige Erfahrung zurück. Derzeit hat Daiichi Sankyo den Thrombozyten-Aggregationshemmer Efient® (Prasugrel) und den Faktor-Xa-Inhibitor Lixiana® (Edoxaban) im Sortiment.

» Pflichttext Efient® Filmtabletten
» Pflichttext Lixiana® Filmtabletten

1 Frage-Antwort-Katalog zu § 3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V; Stand: 11/2016.
2 Lauer-Taxe online, Stand: 01/2018.
3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, dort § 5, Stand: 09/2016.

*Bei Efient® und Lixiana® handelt es sich um zwei voneinander unabhängige antithrombotische Präparate, die unterschiedliche Indikationen haben.