AKTUELLER RETAXFALL

Praxis vergisst Arztstempel – Apotheke zahlt 4.589 Euro

Im Juni 2016 hatten sich die Vertreter der Apotheker und der gesetzlichen Kranken­kassen auf eine Neu­fassung des § 3 Rahmen­vertrag geeinigt, um einen Schieds­spruch zu vermeiden. In der Kürze der Zeit wurden zwar die Rahmen­vorgaben für eine vom Gesetz­geber geforderte ent­büro­kratisierte, problem­losere Patienten­versorgung mit weniger Form-­Retaxationen vereinbart, die nähere Aus­arbeitung wurde jedoch in vielen Fällen auch weiterhin den ergänzenden Regelungen der regionalen Arzneiliefer­verträge vorbehalten.
Aufgrund des nicht mehr vorhandenen Einigungs­drucks ist allerdings in den mittlerweile verstrichenen eineinhalb Jahren auf regionaler Ebene wenig geschehen, um die Intentionen der schieds­vertraglichen Vereinbarung umzusetzen.

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Nach wie vor wird von einigen Kranken­kassen alles retaxiert, was nicht explizit und interpretationssicher im Rahmen­vertrag oder auf regionaler Ebene von einer Retaxation aus­geschlossen wurde. Im Gegensatz dazu vertritt der Deutsche Apothekerverband die Meinung, dass …

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