AKTUELLER RETAXFALL

Das fehlende BtM-„A“ sorgt wieder für Retaxationen

Das „A“ auf BtM-Verordnungen soll der Apotheke signalisieren, dass dem verordnenden Arzt bewusst ist, dass er mit seiner Verordnung die für das verordnete Betäubungs­mittel (BtM) festgelegte reguläre Höchst­menge innerhalb von 30 Tagen überschritten hat.

Nun hat diese Schutz­vorschrift leider einige Schwach­stellen, da letztlich nur die Kranken­kasse des Patienten den Gesamt­überblick hat,
welche BtM ihr Versicherter in den letzten 30 Tagen bezogen hat,
welche Ärzte für diese Verordnungen konsultiert wurden und
in welchen Apotheken diese eingelöst wurden.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Besonders wenn ein/e Patient/in über längere Zeit mit einem BtM versorgt wird, wird in der Arztpraxis nicht selten übersehen, …

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