Die Belieferung von Sprechstundenbedarfsverordnungen bewegt sich für die Apotheken ohnehin meist am Rande der betriebswirtschaftlichen Rentabilität. Wenn dazu auch noch Retaxationen zu verkraften sind, weil die Krankenkasse ihre eigene Wirtschaftlichkeit nicht ausreichend berücksichtigt sieht, wird die Versorgung vollends zum Verlustgeschäft.
Diese Fälle ereignen sich relativ häufig, da es sich bei SSB-Verordnungen in der Regel um höherpreisige Verordnungen handelt, die gerne in die Retaxprüfung einbezogen werden.
Nicht selten sind gerade SSB-Retaxationen für die Apotheken nachträglich kaum nachvollziehbar, da diese häufig besonderen Vertragspreisen unterliegen und die Vorstellungen der Rezeptprüfstellen zur wirtschaftlichsten Versorgung in den Apothekenverträgen nicht immer näher ausgeführt sind.