AKTUELLER RETAXFALL

Rückblick: Notwendigkeit der Notdienstversorgung wird nachträglich anerkannt

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Wir wollen das neue Jahr 2018 nicht gleich mit einem negativen Beispiel aus dem Retaxfundus des DAP Retaxforums beginnen, sondern es viel lieber mit einem nachträglichen positiven Ausgang einer besonders ärgerlichen Retaxation eröffnen.

Sie erinnern sich bestimmt an unseren Retaxfall vom 19.10.2017, in dem wir die Frage stellen mussten, ob denn mittlerweile die Retaxstellen auch die Dringlichkeit einer "noctu-Verordnung“ verneinen dürfen, wenn Arzt und Apotheke einen kleinen zehnjährigen Patienten an einem Sonntag versorgen.

Hier nochmals die dazugehörige Verordnung:

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