AKTUELLER RETAXFALL

Auswahl bei neutraler Importverordnung in Bayern

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Mehrmals in den letzten Jahren mussten wir schon auf fehlende Vereinbarungen bei „neutralen Importverordnungen“ hinweisen, da der gegenwärtige Zustand Retaxationen aufgrund mangelnder Vereinbarungen geradezu herausfordert und die betroffenen Apotheken dem vertraglich wenig entgegenzusetzen haben.

Im DAP Retax-Newsletter vom 22.06.2017 hatten wir zuletzt darauf hingewiesen. In diesem Bericht mussten wir aufzeigen, dass die Retaxstelle der Krankenkasse sich mangels eigener vertraglicher Regelung auf die lobenswerterweise schon verhandelte Vorschrift in Bayern berief, dann aber über die bayerische Regelung hinausging, indem man vertragswidrig gleich auf die günstigste Importarznei retaxierte.

Doch auch die an sich akzeptable bayerische Vertragsregelung birgt eine zu beachtende Retaxfalle, wie die folgende Retaxation aus Bayern zeigt, die ein treues Mitglied des DAP Retaxforums dem Moderator zur Verfügung stellte:

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