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AKTUELLER RETAXFALL

Kasse „konstruiert“ Prüfpflicht zum Gebühren­status

Es macht grundsätzlich Sinn, auf das Hin- und Hersenden von Rezeptgebühren bei der Apothekenabrechnung zu verzichten. Daher hat der Gesetzgeber den Apotheken eine „Inkassoverpflichtung“ auferlegt.
Mit dem Einbehalten der von den Versicherten zu bezahlenden „Rezeptgebühren“ hat die Apotheke dieser Verpflichtung entsprochen. Eine weitergehende Verpflichtung zur Überprüfung des von der Arztpraxis gekennzeichneten „Gebührenstatus“ besteht für die Apotheke …

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