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AKTUELLER RETAXFALL
Retax, da der Versicherte vor der Abholung verstorben ist
Bei der Rezeptbelieferung ist es in der Regel nicht üblich, explizit nach einem eventuellen Ableben des Patienten zu fragen – wird das Rezept eingelöst, darf man schließlich davon ausgehen, dass das Medikament gebraucht wird und der Patient noch am Leben ist.
Aber was, wenn der Patient zum Zeitpunkt der Belieferung bereits verstorben ist und die Rezepte – aus Unkenntnis darüber – dennoch abgerechnet werden?
Der folgende Fall zeigt, wie eine Apotheke der Krankenkasse gegenüber erst einmal aufwändig nachweisen musste, dass keine betrügerische Absicht dahinter steckte, sondern eine ordnungsgemäße Belieferung tatsächlich stattgefunden hat.
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