AKTUELLE RETAXFALLE

Retaxverbote gemäß ALBVVG und Rahmenvertrag – ein Überblick

Mit dem ALBVVG, das die Apotheken nun seit 2 Wochen beschäftigt, wurden erst­mals im SGB V Punkte verein­bart, in denen Retaxationen aus­drücklich nicht gestattet sind. Dies wird voraus­sichtlich eine große Erleichterung für Apotheken sein, vor allem, weil Retaxationen häufig erst viele Monate nach der Rezept­be­lieferung ein­treffen und bei ähnlichen „Wieder­holungs­fehlern“ bei Folge­rezepten direkt noch mit weiteren retaxierten Rezepten zu rechnen war. Im Rahmen­vertrag sind darüber hinaus schon seit 2019 verschiedene Punkte definiert, in denen der Apotheke trotz formaler Fehler eine Vergütung zusteht. Über diese Retax­verbote geben wir heute einen Überblick.

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