Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

AKTUELLER RETAXFALL

Unbedeutender Formfehler! Trotzdem Nullretax wegen falschen Faktors bei Sonder-PZN

Entsprechend des gesetzlichen Auftrags wurde im Rahmen des Schiedsverfahrens ein neuer Rahmenvertrag vereinbart, um künftig die Patientenversorgung nicht mehr durch Retaxationen wegen „unbedeutender Formfehler“ zu behindern.

Hierzu wurden laut Kommentar zum Rahmenvertrag (Spiegelstrich 4 – unbedeutende Fehler) gemäß der Gesetzesbegründung zu § 129 Abs. 4 Satz 2 SGB V Beispiele vereinbart – welche jedoch nur den allgemeinen Maßstab für unbedeutende „Fehler“ beschreiben, die weder die Arzneimittelsicherheit, noch die Wirtschaftlichkeit einer Versorgung wesentlich tangieren.

Diese Vereinbarung wurde auch durch den GKV-Spitzenverband für alle gesetzlichen Krankenkassen unterschrieben. Offenbar wurde aber seitens bestimmter Krankenkassen versäumt …

» Lesen Sie weiter