AKTUELLER RETAXFALL
Unbedeutender Formfehler! Trotzdem Nullretax wegen falschen Faktors bei Sonder-PZN
Entsprechend des gesetzlichen Auftrags wurde im Rahmen des Schiedsverfahrens ein neuer Rahmenvertrag vereinbart, um künftig die Patientenversorgung nicht mehr durch Retaxationen wegen „unbedeutender Formfehler“ zu behindern.
Hierzu wurden laut Kommentar zum Rahmenvertrag (Spiegelstrich 4 – unbedeutende Fehler) gemäß der Gesetzesbegründung zu § 129 Abs. 4 Satz 2 SGB V Beispiele vereinbart – welche jedoch nur den allgemeinen Maßstab für unbedeutende „Fehler“ beschreiben, die weder die Arzneimittelsicherheit, noch die Wirtschaftlichkeit einer Versorgung wesentlich tangieren.
|