Krankenkassen schrecken auch bei Kinderrezepten nicht vor Retaxationen zurück. Ein aktuelles viel und zu Recht diskutiertes Beispiel sind die Retaxationen rezepturmäßig hergestellter Fiebersäfte, bei denen nun formale Fehler herangezogen werden, um Nullretaxationen auszusprechen.
Daher sollte man weiterhin auch bei Kinderrezepten bei der Rezeptbelieferung genau hinschauen, besonders bei Medizinprodukten mit Arzneicharakter. Hier gilt es, genau auf den Namen des verordneten Präparates zu achten.
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