|
Das PTA-Reformgesetz sollte den Beruf der PTA eigentlich stärken und somit die deutschen Apotheken entlasten und die PTA-Ausbildung attraktiver machen. Jedoch ging das Gesetz gänzlich an der Realität vorbei, weshalb seit dem 1. Januar 2023 keine PTA in Deutschland ohne Aufsicht zu Arzneimitteln beraten oder Rezepte beliefern darf, bis sich der Apothekenleiter mindestens 1 Jahr von ihrer Tauglichkeit überzeugt und sie – je nach Kammerbezirk – zwischen 100 und 120 Fortbildungspunkten gesammelt hat. Doch Fortbildungen für PTA sind rar: Die Bundesapothekerkammer sieht es vor allem als ihre Aufgabe an, Apotheker fortzubilden.
|