Bedingt durch den neuen Internetauftritt der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat sich der Link zur Berufsordnung geändert: www.ak.nrw/berufsordnung. Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) muss die Berufsordnung, die für den Apothekenleiter gilt, auf der Homepage der Apotheke leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
» Weitere Infos unter www.aknr.de