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Vollretax wegen fehlender Dosierung

Und täglich grüßt das Murmeltier?

Gemäß § 2 Abs. 1 Punkt 7 der Arznei­mittel­ver­schreibungs­ver­ordnung muss eine Verschreibung die Dosierung enthalten. Dies gilt nach den Vorgaben der AMVV nicht, wenn der Patient einen Medikations­plan erhalten hat, der die Dosierung des verordneten Arznei­mittels erläutert, oder eine schriftliche Dosierungs­an­weisung des Arztes vorliegt und dies auf dem Rezept vermerkt wurde („Dj“). Auch wenn das Arznei­mittel direkt an den Arzt abge­geben wird, beispiels­weise weil die Verabreichung in der Arzt­praxis erfolgt, darf auf eine Angabe zur Dosierung verzichtet werden.

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