AKTUELLE RETAXFALLE
Vollretax wegen fehlender Dosierung
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Und täglich grüßt das Murmeltier?
Gemäß § 2 Abs. 1 Punkt 7 der Arzneimittelverschreibungsverordnung muss eine Verschreibung die Dosierung enthalten. Dies gilt nach den Vorgaben der AMVV nicht, wenn der Patient einen Medikationsplan erhalten hat, der die Dosierung des verordneten Arzneimittels erläutert, oder eine schriftliche Dosierungsanweisung des Arztes vorliegt und dies auf dem Rezept vermerkt wurde („Dj“). Auch wenn das Arzneimittel direkt an den Arzt abgegeben wird, beispielsweise weil die Verabreichung in der Arztpraxis erfolgt, darf auf eine Angabe zur Dosierung verzichtet werden.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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