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Mehrkostenretaxationen

Achtung: Ausgesetzte Festbeträge gelten nur noch bis 30. April 2023

Seit Anfang Februar waren für bestimmte Wirk­stoffe und Darreichungs­formen, darunter verschiedene Anti­biotika- und Fieber­säfte, die Fest­beträge auf­grund der andauernden Liefer­eng­pässe ausgesetzt. So sollten vor allem die Patienten von den durch teurere Alternativen entstehenden Mehr­kosten entlastet werden. Allerdings ist diese Fest­betrags­aus­setzung, die ange­sichts der zahl­reichen Liefer­eng­pässe auch bei anderen Arznei­mitteln offen­sichtlich ohne­hin nur ein Tropfen auf dem heißen Stein war, befristet und gilt nur noch bis zum 30. April. Ab Mai werden daher auch für die zeit­weise mehr­kosten­freien Präparate wieder Mehrkosten fällig, sofern die Hersteller ihre Preise nicht angepasst haben.

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