AKTUELLE RETAXFALLE
Mehrkostenretaxationen
Achtung: Ausgesetzte Festbeträge gelten nur noch bis 30. April 2023
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Seit Anfang Februar waren für bestimmte Wirkstoffe und Darreichungsformen, darunter verschiedene Antibiotika- und Fiebersäfte, die Festbeträge aufgrund der andauernden Lieferengpässe ausgesetzt. So sollten vor allem die Patienten von den durch teurere Alternativen entstehenden Mehrkosten entlastet werden. Allerdings ist diese Festbetragsaussetzung, die angesichts der zahlreichen Lieferengpässe auch bei anderen Arzneimitteln offensichtlich ohnehin nur ein Tropfen auf dem heißen Stein war, befristet und gilt nur noch bis zum 30. April. Ab Mai werden daher auch für die zeitweise mehrkostenfreien Präparate wieder Mehrkosten fällig, sofern die Hersteller ihre Preise nicht angepasst haben.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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