AKTUELLE RETAXFALLE
BtM-Retax: „A“ vergessen – Kasse zeigt schon vorab Kulanz
|
|
|
Eine fehlende Kennzeichnung einer Höchstmengenüberschreitung auf Betäubungsmittelrezepten gehörte in den vergangenen Jahren zu den häufigsten Retaxierungsgründen. Da mit der Änderung der BtMVV vom 08.04.22 alle Höchstmengen aus § 2 BtMVV weggefallen sind, gehört auch die „A“-Kennzeichnung bzw. die Prüfpflicht darauf der Vergangenheit an. Dennoch können noch bis März 2024 Retaxierungen für Rezepte, die vor den Änderungen der BtMVV ausgestellt und eingelöst wurden, aufgrund dieses fehlenden Buchstabens auftreten. So geschah es auch einem Kollegen, doch die Kasse zeigte sich unerwartet kulant.
» Lesen Sie hier weiter
|
|
|
Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
|
|
|