AKTUELLE RETAXFALLE

BtM-Retax: „A“ vergessen – Kasse zeigt schon vorab Kulanz

Eine fehlende Kenn­zeichnung einer Höchst­mengen­über­schreitung auf Betäu­bungs­mittel­rezepten gehörte in den ver­gangenen Jahren zu den häufigsten Retaxierungs­gründen. Da mit der Änderung der BtMVV vom 08.04.22 alle Höchst­mengen aus § 2 BtMVV weg­ge­fallen sind, gehört auch die „A“-Kennzeichnung bzw. die Prüf­pflicht darauf der Vergangenheit an. Dennoch können noch bis März 2024 Retaxierungen für Rezepte, die vor den Änderungen der BtMVV aus­ge­stellt und einge­löst wurden, aufgrund dieses fehlenden Buch­stabens auf­treten. So geschah es auch einem Kollegen, doch die Kasse zeigte sich unerwartet kulant.

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