AKTUELLE RETAXFALLE

Unberechtigte Retax bei Restex-Verordnung:

Krankenkasse fordert nicht erlaubten Austausch auf Rabattarzneimittel

Im aktuell neu erschienenen DAP Dialog stellen wir im Schwer­punkt­beitrag vor, in welchen Fällen ein Austausch eines Arznei­mittels auf ein Rabatt­arznei­mittel NICHT erlaubt ist. Anlass dafür ist, dass Kranken­kassen dies bei der Rezept­prüfung offenbar in vielen Fällen nicht berück­sichtigen und einen Austausch auf ein Rabatt­arznei­mittel fordern. Damit werden teils unberechtigte Retaxationen ausge­sprochen. Apotheken sollten Retaxationen also nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern diese immer sorg­fältig prüfen.
Eine Überprüfung zeigte auch im folgenden Fall, dass die eingegangene Retax zu Unrecht ausgesprochen wurde.

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