AKTUELLE RETAXFALLE
Retaxfall Mometason: Einspruch stattgegeben
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Vor einigen Wochen stellten wir an dieser Stelle eine Retax vor, bei der die Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels mit einer Retax auf null geahndet wurde – obwohl der Austausch der Apotheke gemäß den aktuellen Rahmenvertragsregelungen nicht erlaubt war. Nun können wir berichten: Der Einspruch der Apotheke hatte (erwartungsgemäß) Erfolg, die Retax wurde zurückgenommen.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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