AKTUELLE RETAXFALLE

Retaxfall Mometason: Einspruch stattgegeben

Vor einigen Wochen stellten wir an dieser Stelle eine Retax vor, bei der die Nicht­abgabe eines Rabatt­arznei­mittels mit einer Retax auf null geahndet wurde – obwohl der Austausch der Apotheke gemäß den aktuellen Rahmen­vertrags­regelungen nicht erlaubt war. Nun können wir berichten: Der Einspruch der Apotheke hatte (erwartungs­gemäß) Erfolg, die Retax wurde zurück­ge­nommen.

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