Die SARS-CoV-2-AMVersVO vom 22.04.2020 wurde erneut verlängert: Die Verordnung gilt jetzt bis zum 07.04.2023. Alles Wissenswerte zu den erleichterten Abgaberegelungen für Apotheken finden Sie in unseren Arbeitshilfen zu diesem Thema.
» Zum Merkblatt „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“
» Zur Arbeitshilfe „Covid-19-Pandemie: Ausnahmeregelungen bei der Rezeptbelieferung nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“
» Zur Arbeitshilfe „Sonder-PZN nach SARS-CoV-2-AMVersVO“