Retaxationen von BtM-Rezepten, auf denen ein fehlendes „A“ moniert wird, sind immer wieder Thema, wenn es um typische Retaxfallen geht. Dabei wurde der Patient zwar immer mit dem benötigten Arzneimittel versorgt, jedoch wird der an sich formale Fehler nicht als solcher anerkannt, sondern es wird mit einem Verstoß gegen die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung argumentiert.
Solche Retaxationen kommen Apotheken oft teuer zu stehen, wie in einem kürzlich an das Team des DeutschenApothekenPortals herangetragenen Fall, bei dem eine Dronabinolverordnung retaxiert wurde.
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