Bei der Rezeptbelieferung von Xarelto® in der Apotheke kommen immer wieder Unsicherheiten auf, insbesondere zum Thema Mehrfachverordnung/Stückelung. Es stellt sich z. B. häufig die Frage, ob die vom Arzt gewünschte Menge wie verordnet abgegeben werden kann.
Praxisbeispiel
In der Apotheke wird folgendes Rezept eingereicht:
Die verordnete Packungsgröße ist nur als Klinikpackung für Krankenhausapotheken im Handel, es stehen aber andere Packungsgrößen mit der Wirkstärke 10 mg zur Verfügung:
- Xarelto® 10 mg 5 St. (ohne Normgröße)
- Xarelto® 10 mg 10 St. N1
- Xarelto® 10 mg 30 St. N2
Die Menge von 100 Stück könnte anhand der im Handel befindlichen Packungen gestückelt werden (3 x 30 St. + 1 x 10 St.). Ist diese Abgabe erlaubt?
Einteilung in die Packungsgrößenverordnung
Für die Beantwortung der Frage ist zunächst ein Blick in die Packungsgrößenverordnung für Xarelto® 10 mg erforderlich.
Ein wichtiger Hinweis dazu ist, das Xarelto® je nach Dosierung des Wirkstoffs unterschiedlich in die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) eingeteilt wird:
Die verordnete Stückzahl von 100 Stück fällt für Xarelto® mit der Dosierung 10 mg in den N3-Bereich. Eine Stückelung in einen Normbereich ist nach der Neuregelung des § 3 des Rahmenvertrages, gültig seit 1. Juni 2016, erlaubt. Die Abgabe von 3 x 30 St. und 1 x 10 St. ist also möglich.