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Xarelto®: Herausforderungen bei der Rezeptbelieferung

Bei der Rezeptbelieferung von Xarelto® in der Apotheke kommen immer wieder Unsicherheiten auf, insbesondere zum Thema Mehrfachverordnung/Stückelung. Es stellt sich z. B. häufig die Frage, ob die vom Arzt gewünschte Menge wie verordnet abgegeben werden kann.

Praxisbeispiel

In der Apotheke wird folgendes Rezept eingereicht:

Die verordnete Packungsgröße ist nur als Klinikpackung für Krankenhausapotheken im Handel, es stehen aber andere Packungsgrößen mit der Wirkstärke 10 mg zur Verfügung:

  • Xarelto® 10 mg 5 St. (ohne Normgröße)
  • Xarelto® 10 mg 10 St. N1
  • Xarelto® 10 mg 30 St. N2

Die Menge von 100 Stück könnte anhand der im Handel befindlichen Packungen gestückelt werden (3 x 30 St. + 1 x 10 St.). Ist diese Abgabe erlaubt?

Einteilung in die Packungsgrößenverordnung

Für die Beantwortung der Frage ist zunächst ein Blick in die Packungsgrößenverordnung für Xarelto® 10 mg erforderlich.

Ein wichtiger Hinweis dazu ist, das Xarelto® je nach Dosierung des Wirkstoffs unterschiedlich in die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) eingeteilt wird:

Die verordnete Stückzahl von 100 Stück fällt für Xarelto® mit der Dosierung 10 mg in den N3-Bereich. Eine Stückelung in einen Normbereich ist nach der Neuregelung des § 3 des Rahmenvertrages, gültig seit 1. Juni 2016, erlaubt. Die Abgabe von 3 x 30 St. und 1 x 10 St. ist also möglich.

Service: Xarelto® Abgabehilfe

Weitere Informationen zur Erstattungsfähigkeit und zur Rezeptbelieferung auch im Hinblick auf das Thema Original vs. Import finden Apothekenteams auf der Xarelto®-Abgabehilfe.

» Zur Abgabehilfe Xarelto®

» Fachinformation Xarelto® 2,5 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 10 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 15 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 20 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 15 mg + 20 mg Filmtabletten Starterpackung

L.DE.MKT.GM.05.2017.3913