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Neue Abgabehilfe zu Gilenya®

Das Gilenya®-Original hat unter allen Fingolimod-Präparaten eine hohe Rabattvertragsabdeckung bei den gesetzlichen Krankenkassen1. Somit kann es in den meisten Fällen auf Grundlage einer Fingolimod-Verordnung abgegeben werden. Damit ist die Abgabe des Gilenya®-Originals retaxsicher.

Alle Informationen zur retaxsicheren Abgabe des Gilenya®-Originals finden Sie auf der Abgabehilfe.

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Bildquelle: DAP

1 Die Liste der gesetzlichen Krankenkassen wird regelmäßig aktualisiert.